Ärztliche Atteste

  • Kündigung Fitnessstudio aus gesundheitlichen Gründen
  • Sporttauglichkeit
  • Reiserücktritt
  • Arbeitsplatzeinrichtung
  • Masern-Impfschutz-Nachweis
  • Berufseignung auf Wunsch des Arbeitgebers

Ärztliche Atteste und Briefe, die nicht auf Verlangen der Krankenkasse erstellt werden, sind gebührenpflichtig und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und über eine private Verrechnungsstelle ab. Wir informieren Sie gern transparent über die anfallenden Kosten